Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und den Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein.
Von den weiteren Vorstandsmitgliedern vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.