Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, entweder der 1. und der 2. Vositzende oder der 1. Vorsitzende und der Schatzmeister oder Schriftführer oder der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister oder Schriftführer.