Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.