Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem vorsitzenden Meister (Meister vom Stuhl), dem ersten Aufseher, dem zweiten Aufseher und dem/den Stellvertreter(n) des ersten und zweiten Aufsehers. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.