Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Vorstandsmitglieder, wobei einer möglichst der Vorsitzende sein soll, gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über Euro 25.000,- die Zustimmung des Erweiterten Vorstandes erforderlich ist.