Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem technischen Leiter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie fogt beschränkt: zur Verfügung über das Vereinskonto bedarf es der Vertretung durch zwei Vereinsmitglieder gemeinsam.