Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier Personen, darunter der Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende, die Beisitzer und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.