Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch jeweils zwei der anderen Vorstandsmitglieder vertreten.