Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 gewählten Mitgliedern. Diese sind der/die Vorsitzende, mindestens 1 stellvertretende/r Vorsitzende und der/die Kassenwart/in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei seiner Mitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.