Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei und höchstens aus vier Vorstandsmitgliedern, darunter einen 1. Vorsitzenden, einen 2. Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.