Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer, dem ersten Schriftführer und dem zweiten Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder vertreten, darunter der erste oder der zweite Vorsitzende.