Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, 1. Stellvertreter und Schatzmeister, 2. Stellvertreter und Außenminister sowie drei weiteren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern vertreten, wobei ein Vorstandsmitglied der Präsident, der 1.Stellvertreter und Schatzmeister oder der 2.Stellvertreter und Außenminister sein muss. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1000,00 EUR belasten, bedarf es der Zustimmung des Gesamtvorstandes.