Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein.
Der Kassierer vertritt den Verein gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder dem Stellvertretenden Vorsitzenden.