Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Landesvorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, zwei weiteren Stellvertretern und dem Landesschatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Landesvorsitzenden oder den 1. Stellvertreter jeweils allein, die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zwei gemeinsam.