Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder dem Stellvertretenden Vorsitzendenallein vertreten. Zur Verfügung über Grundstücke und zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 50.000 EUR verpflichten, ist der geschäftsführende Vorstand nur mit zustimmendem Beschluss der Mitglieder der Mitgliederversammlung befugt.