Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Rechtsgeschäfte über 2.500,00 Euro bedürfen der Zustimmung zweier Vorstandsmitglieder.