| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Meister vom Stuhl, dem zugeordneten Meister vom Stuhl, dem 1. Aufseher und dem 2. Aufseher.
Der Verein wird vertreten durch den Meister vom Stuhl oder den zugeordneten Meister vom Stuhl gemeinsam mit einem Aufseher. |