Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden (Vertreter der Centermanagementgesellschaft).
Der Verein wird vertreten durch die Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5.000,00 EUR der Zustimmung des erweiterten Vorstandes bedarf.