Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und zwei Beisitzern.
Der Verein wird vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
Die Vertretungsmacht des Vorsitzenden und des Stellvertreters ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 255,65 EUR der Zustimmung des gesamten Vorstandes bedarf.