| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein. |