Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten, stellvertretenden Präsidenten, Schatzmeister, Schriftführer, Schießsportleiter, Jugendbeauftragten und Frauenbeauftragten. Der Präsident und der stellvertretende Präsident vertreten den Verein gemeinsam oder der stellvertretende Präsident zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5.000,00 € der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedarf.