Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter jeweils allein.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5.000,00 DM der Zustimmung des Beirats bedarf.