Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden gemeinschaftlich mit einem anderen Vorstandsmitglied.