Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass er zur Vornahme von Rechtsgeschäften von mehr als 250,00 EUR der Zustimmung des Gesamtvorstandes bedarf.