Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 und maximal 6 Mitgliedern. Er setzt sich aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und weiteren Mitgliedern zusammen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.