| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt, der Stellvertreter und der Schatzmeister vertreten nur gemeinsam. |