Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Kassenwart, dem 2. Kassenwart, dem 1. Schriftführer, dem 2. Schriftführer, dem Chorleiter und dem Vertreter fördernder Mitglieder. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.