| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, zwei Beisitzern und zwei Kassenführern.
Der Verein wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter die Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. |