Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten Stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem ersten Beisitzer, dem zweiten Beisitzer und dem dritten Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.