Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 3.000,00 EUr oder der Eingehung von Dauerschuldverhältnisses von über einem Jahr die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.