Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und maximal sieben Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, bis zu zwei Stellvertretern, dem Kassenwart und weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit dem Stellvertreter bzw. dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5.112,92 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.