Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister und dem Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen der stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Geschäftsführer gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.