Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden jeweils allein vertreten. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind jeweils gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden vertretungsberechtigt.