Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Verkehrsleiter für Schulung und Technik, dem Jugend- und Sportleiter sowie dem Schatzmeister.
Der Verein wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich.