Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz und die Aufnahme von Darlehen ab 5.000,00 EUR.