Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3 weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vorstandsmitglieder könne durch Beschluss der Mitgliederversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.