| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei Co-Kreisvorsitzenden, zwei stellvertretenden Kreisvorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Zahlungen bis zu 500,- EUR ist der Schatzmeister einzelvertretungsbefugt. |