Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Vertreter, dem Kassenwart und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Jedes Vorstandsmitglied dar Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.