Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei bis fünf Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass der Verein bei Rechtsgeschäften mit einem Wert über 1.000,00 EUR durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten wird.