Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert über 100,00 EUR der 1. Vorsitzende gemeinsam mit dem Schatzmeister vertreten muss.