| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleichen Rechten sowie der Aufnahme eines Kredites von über 1.500,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |