Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden gemeinschaftlich.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00 EUR die Unterschrift des Schatzmeisters benötigt.