| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister sowie bis zu vier weiteren Vorstandsmitglieder.
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden allein bzw. durch die übrigen Vorstandsmitglieder jeweils zu zweit. |