| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Meister vom Stuhl und zwei weiteren Meistern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften betreffend den Erwerb oder die Veräußerung von Eigentum, zur Gewährung und Aufnahme von Kapital und zur Übernahme von Zahlungsverbindlichkeiten, zu denen der Haushaltsplan nicht ermächtigt, der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. |