Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu neun Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Ersten Vorsitzenden oder den Zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.