Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 3 und maximal 7 Vorstandsmitgliedern, dem/der Vorsitzenden, einem/r Stellvertreter/in und weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.