Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Einzelvertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass der Verein bei Geschäften oberhalb eines Wertes von 1.000,00 EUR oder der Begründung bzw. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen von einer einfachen Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten wird. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.