Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer (als Stellvertreter), dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Archivar. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter jeweils allein oder durch zwei der übrigen Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften, welche den Wert von 200 Euro überschreiten, ist in jedem Falle neben der Unterschrift des Vorsitzenden eine Zweitunterschrift eines dazu bevollmächtigten Vorstandsmitgliedes erforderlich.