Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, zwei weiteren Vorstandsmitgliedern und dem Geschäftsführer des Diakonischen Werkes.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter oder den Geschäftsführer des Diakonischen Werkes gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.