Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden oder durch den Vorsitzenden bzw. den stellvertretenden Vorsitzendenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.